Panka ist für Fußballmannschaften bestimmt, in denen häufig Minderjährige mitwirken. Das vorliegende Dokument legt die vom Verantwortlichen getroffenen Regeln und die Gründe dafür dar.
Minderjährige — anwendbare Regelung
Letzte Aktualisierung: 7. August 2026
1. Voraussetzung von vierzehn Jahren für ein Konto
Die Schwelle ist die in Italien in Umsetzung des Art. 8 DSGVO festgelegte: Wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft selbst einwilligen; unterhalb dieses Alters muss die Einwilligung von der sorgeberechtigten Person erteilt werden.
Der Verantwortliche hat sich entschieden, Konten unterhalb von vierzehn Jahren nicht zuzulassen, statt ein Verfahren zur Einholung der elterlichen Einwilligung einzurichten. Die Entscheidung ist bewusst getroffen: Ein Einwilligungsverfahren, das nie tatsächlich durchlaufen wird, bietet keinen Schutz, während das Verbot von selbst wirkt.
2. Pflichtangabe des Geburtsdatums
Das Geburtsdatum wird erhoben, weil ohne es die Regel des vorstehenden Abschnitts nicht überprüfbar wäre. Dieselbe Angabe dient der Anwendung des Verbots, Bilder Minderjähriger auf teilbaren Karten zu veröffentlichen.
Die Angabe wird zu Schutz- und nicht zu Profilingzwecken verarbeitet: Sie wird nicht für Werbung verwendet, Personen außerhalb der Mannschaft nicht angezeigt und an Dritte nicht übermittelt.
3. Minderjährige unter vierzehn Jahren im Kader
Ein Minderjähriger unter vierzehn Jahren hat kein Konto; sein Datensatz wird gleichwohl vom Mannschaftsstab angelegt und verwaltet, wie bei jedem gemeldeten Spieler, der die App nicht nutzt. Verarbeitet werden Daten zu Nominierungen, Anwesenheiten und Toren sowie, sofern die Mannschaft die entsprechenden Module nutzt, zu Beiträgen und zum Ablauf der ärztlichen Untersuchung.
Für diese Verarbeitungen gilt die Datenschutzerklärung der App, insbesondere das Kapitel zu den vom Team eingegebenen Daten. Die sorgeberechtigte Person kann die entsprechenden Rechte durch Mitteilung an privacy@panka.app ausüben, ohne ein Konto zu benötigen.
4. Verbot der Veröffentlichung des Bildes
Teilbare Karten sind Bilder, die für den Mannschaftschat bestimmt sind. Das Bild eines Minderjährigen erscheint in keinem Fall auf einer Karte: Es handelt sich nicht um eine dem Nutzer überlassene Einstellung, sondern um eine serverseitige Kontrolle, die die App nicht umgehen kann.
Namen bleiben in Form des Spitznamens zulässig. Ein auch auf Namen erstrecktes Verbot würde einer Jugendmannschaft jede Weitergabe verwehren, während die bloße Angabe des Spitznamens keine bildliche Identifizierung des Minderjährigen erlaubt.
5. Hinweise und Beschwerden
Hinweise können an privacy@panka.app gerichtet werden. Eine sorgeberechtigte Person kann die Entfernung der Daten des Minderjährigen aus Panka verlangen: Der Verantwortliche führt sie unmittelbar durch, ohne dass eine Wendung an den Sportverein erforderlich ist.
https://panka.app/de/legal/minors/
Für jede Anfrage zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann an privacy@panka.app geschrieben werden. Die Antwort erfolgt innerhalb eines Monats ab Eingang.